Erklärung zur Barrierefreiheit
Die von der Toplage Immobilien GmbH betriebene Website www.toplage-immobilien.de wird ausschließlich zu Informationszwecken betrieben. Digitale Dienstleistungen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden nicht darüber angeboten. Daher besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BFSG oder der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Die Toplage Immobilien GmbH ist dennoch bestrebt, ihre Website www.toplage-immobilien.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu ihren Informationen ermöglichen – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen.
Wir achten unter anderem auf:
• eine übersichtliche und benutzerfreundliche Navigation
• ausreichend Farbkontraste
• eine klare und verständliche Sprache
• eine gute Lesbarkeit auch auf mobilen Endgeräten
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.toplage-immobilien.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel
0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
bbit[at]landtag.ltsh.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2025 überprüft.