Erklärung zur Barrierefreiheit

Die von der Toplage Immobilien GmbH betriebene Website www.toplage-immobilien.de wird ausschließlich zu Informationszwecken betrieben. Digitale Dienstleistungen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden nicht darüber angeboten. Daher besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BFSG oder der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Die Toplage Immobilien GmbH ist dennoch bestrebt, ihre Website www.toplage-immobilien.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu ihren Informationen ermöglichen – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen.

Wir achten unter anderem auf:

• eine übersichtliche und benutzerfreundliche Navigation
• ausreichend Farbkontraste
• eine klare und verständliche Sprache
• eine gute Lesbarkeit auch auf mobilen Endgeräten
 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.toplage-immobilien.de.
 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel
0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
bbit[at]landtag.ltsh.de
 


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2025 überprüft.